27. April 2020

Verkehrsrecht: Die neue Straßenverkehrs-Ordnung tritt am 28.04.2020 in Kraft; Fahrverbot bereits ab 21 km/h Überschreitung

Mit dem 28.04.2020 tritt die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung und damit insbesondere eine Reihe an erhöhten Bußgeldern in Kraft . Für alle Teilnehmer am Straßenverkehr bedeutet dies, dass schon bei teilweise deutlich geringeren Verstößen gleichzeitig merkbar erhöhte Bußgelder und sogar Fahrverbote drohen.
24. Juni 2010

Vorsicht Falle! Grobe Fahrlässigkeit nach neuem Versicherungsrecht

Im Kaskoversicherungsrecht ist § 61 VVG Versicherungsvertragsgesetz (Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt.) ....