
„Traum-Immobilie im Risiko – Albtraum Bauträger-Insolvenz“
Sie träumten von einem exklusiven Penthouse in Bestlage, investierten über eine Million Euro. Doch der Traum wird zum Albtraum: Terminverschiebungen häufen sich, Informationen bleiben aus und Gerüchte über finanzielle Schwierigkeiten des Bauträgers machen die Runde. Plötzlich realisieren Sie: Ihre Lebensplanung hängt am seidenen Faden. Angst um das eingesetzte Kapital, Sorge um Ihr zukünftiges Zuhause, Zweifel an der Seriösität der Beteiligten zermürben Sie. Emotionale Belastungen beeinträchtigen Ihre Lebensqualität massiv.
Gut zu wissen: Sie sind nicht rechtsschutzlos gestellt. Ein Bauträger kann erst Vergütung entgegennehmen, wenn zu Ihren Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist, die insolvenzfest (§ 106 InsO) ist und ihren Anspruch auf zukünftige Eigentumsübertragung auch im Falle der Insolvenz sichert. Ebenfalls gut zu wissen: Auch dann, wenn der Kaufpreis noch nicht vollständig gezahlt wurde und Mängel bestehen, können Sie nach der Rechtsprechung Anspruch auf Umschreibung haben. Damit bleibt Ihre Immobilie bleibt greifbar, selbst in Krisenzeiten.
Eine rechtzeitige Beratung hilft Ihnen, Ihre Immobilie und Ihre Investition wirksam zu schützen. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.