Für den ersten Kontakt

0531.388 14 14
info@bs-law.de
0531.388 14 14
info@bs-law.de
logo
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Kanzlei
  • Rechtsgebiete
    • Verkehrsrecht
    • Familienrecht
    • Erbrecht
    • Baurecht
  • Anwälte
    • Jürgen Wabbel
    • Annette Stebner
    • Thomas Kindel, LL. M.
    • Thorsten Schumacher
    • Christian Bunka
    • Sascha Henke
  • Formulare
  • Kontakt
  • Nachruf Dr. Pfennig
✕
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Kanzlei
  • Rechtsgebiete
    • Verkehrsrecht
    • Familienrecht
    • Erbrecht
    • Baurecht
  • Anwälte
    • Jürgen Wabbel
    • Annette Stebner
    • Thomas Kindel, LL. M.
    • Thorsten Schumacher
    • Christian Bunka
    • Sascha Henke
  • Formulare
  • Kontakt
  • Nachruf Dr. Pfennig

Für den ersten Kontakt

0531.388 14 14
info@bs-law.de
0531.388 14 14
info@bs-law.de
logo
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Kanzlei
  • Rechtsgebiete
    • Verkehrsrecht
    • Familienrecht
    • Erbrecht
    • Baurecht
  • Anwälte
    • Jürgen Wabbel
    • Annette Stebner
    • Thomas Kindel, LL. M.
    • Thorsten Schumacher
    • Christian Bunka
    • Sascha Henke
  • Formulare
  • Kontakt
  • Nachruf Dr. Pfennig
✕
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Kanzlei
  • Rechtsgebiete
    • Verkehrsrecht
    • Familienrecht
    • Erbrecht
    • Baurecht
  • Anwälte
    • Jürgen Wabbel
    • Annette Stebner
    • Thomas Kindel, LL. M.
    • Thorsten Schumacher
    • Christian Bunka
    • Sascha Henke
  • Formulare
  • Kontakt
  • Nachruf Dr. Pfennig

BAurecht

„Der Bauträger zwischen Fronten – Gefahr der Insolvenz durch Mängelansprüche“

Als Bauträger glaubten Sie, das Projekt erfolgreich abgeschlossen zu haben. Doch jetzt stehen 20 erboste Wohnungseigentümer vor Ihnen, halten Zahlungen zurück und werfen Ihnen Mängel vor. Über eine Million Euro drohen auszufallen. Ihr Generalunternehmer weist jede Verantwortung von sich. Sie sind zwischen allen Stühlen gefangen, jeder Tag erhöht den finanziellen Druck. Ihre Liquidität sinkt bedrohlich, mögliche Gerichtsverfahren in zwanzigfacher Ausführung könnten endgültig Ihre Existenz gefährden.

Bevor Sie jedoch in diese fatale Spirale geraten, gibt es eine effektivere Lösung: Die Einleitung eines gerichtlichen selbstständigen Beweisverfahrens gegen ihren Generalunternhmer zum Zwecke der rechtsverbindlichen Klärung des Bestehens von Mängeln. Sie können damit ggf. aufwändige, teure Prozesse vermeiden. Durch das Ausbringen von Streitverkündungen gegenüber den Eigentümern kann eine Bindungswirkung des Ergebnuis Fakten schaffen, die später verbindlich sind. So reduzieren Sie Prozessrisiken und gewinnen entscheidende Zeit und finanzielle Entlastung.

Eine frühzeitige juristische Klärung ermöglicht Ihnen, den Überblick zu behalten und Risiken aktiv zu minimieren. Entscheiden Sie, wie Sie diese kritische Phase souverän meistern wollen. Wir unterstützen Sie gern.

Thomas Kindel
Thomas Kindel
Aktuelles
Rechtsanwälte
Dr. Pfennig & Wabbel und Partner PartGmbB
Mittelweg 2
38106 Braunschweig

(0531) 388 14 14
info@bs-law.de

Rechtsgebiete

  • Verkehrsrecht
  • Baurecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht

Rechtliches

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Ihre Experten

  • Jürgen Wabbel
  • Annette Stebner
  • Thomas Kindel
  • Thorsten Schumacher
  • Christian Bunka
  • Sascha Henke

Bürozeiten

Montag - Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr & 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr

Telefonzeiten

Montag - Freitag:
08.00 - 12.00 & 14.00 - 17.00 Uhr 


© 2025 Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner. Alle Rechte vorbehalten.

  • Rufen Sie uns an!
  • Schreiben Sie uns eine E-Mail
  • Termin online anfragen