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BAurecht

„Wenn Rechnungen offenbleiben – Existenzängste für Auftragnehmer“

Es war ein prestigeträchtiges Wohnprojekt. Monatelange harte Arbeit, lange Nächte, unzählige Überstunden – alles schien perfekt zu laufen. Doch dann kam die Realität mit voller Härte zurück: Die letzten Abschlagsrechnungen bleiben vom Bauträger unbezahlt. Die Liquidität wird knapp, Angestellte blicken sorgenvoll in die Zukunft und Subunternehmer verweigern aufgrund ausbleibender Zahlungen weitere Leistungen. Ihre Reputation steht auf dem Spiel, der Ruf, den Sie über Jahre aufgebaut haben, beginnt zu wackeln. Angst und Frust machen sich breit, schlaflose Nächte werden zur Routine.

Doch es gibt eine Lösung, eine juristische Strategie, die Ihre Existenz sichern kann: die Sicherungshypothek des Bauunternehmers gem. § 650e BGB. Zur Sicherung dieses Anspruchs kann schnell und zielgerichtet per einstweiliger Verfügung eine Vormerkung ins Grundbuch eintragen werden. Das bedeutet Sicherheit für Ihre Forderungen und Druck auf den Bauträger, endlich zu zahlen. Sie gewinnen nicht nur Zeit, sondern auch die dringend benötigte finanzielle Luft, um Ihr Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu schützen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Handlungsmöglichkeiten – es liegt in Ihrer Hand, Ihre Zukunft aktiv zu sichern. Wir helfen Ihnen gern.

Thomas Kindel
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Dr. Pfennig & Wabbel und Partner PartGmbB
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