BAURECHT = SCHUTZ
Das Sprichwort „Das erste Haus baust Du für deinen Feind, das zweite für deinen Freund und das dritte für Dich“ ist natürlich überspitzt, hat aber einen wahren Kern. Das eigene Heim ist essenzieller Wunsch und für viele DIE Investition des Lebens. Umso wichtiger ist daher vor Baubeginn die Vereinbarung klarer vertraglicher Regelungen, während der Bauphase eine Überwachung und Dokumentation, bei der Abnahme eine genaue Prüfung und vollständige Aufnahme von Mängelvorbehalten und nach Fertigstellung ein durchdachte Durchsetzung von Mängelansprüchen bzw. Durchsetzung von Vergütungsansprüchen.
In unserem Fachbereich Baurecht vertreten Herr RA Thomas Kindel, LL.M. (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) und Herr RA Thorsten Schumacher (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) seit Jahren bundesweit die rechtlichen Interessen mittelständischer Auftragnehmer, Generalunternehmer, Bauträger sowie privater Auftraggeber und sorgen in jeder Phase des Baus dafür, dass diese Sicherheit gewahrt bleibt.
Privates Baurecht
- Durchsetzung von Werklohnansprüchen auf Seiten des Auftragnehmers
- Durchsetzung von Mängelgewährleistungsrechten auf Seiten des Auftraggebers
- Prüfung von Bauverträgen
- Begleitung von Bauvorhaben bis zur Fertigstellungsreife / Abnahme
- Begleitung von Begutachtungen und Beweissicherungsverfahren
- Vertretung in Schlichtungs- und Klageverfahren
Architektenrecht
- Durchsetzung von Honoraransprüchen auf Seiten des Architekten
- Prüfung von Architektenverträgen
- Prüfung von Mängelrechten auf Seiten des Bauherrn
Ihre Ansprechpartner
Thomas Kindel, LL.M.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für IT-Recht in Braunschweig
Thorsten Schumacher
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht