Verkehrsrecht = Sicherheit
Wie ein berühmter Kabarettist einmal sagte: „Das Auto allein schon ist ein Delikt“. Tatsache ist: Jeder Straßenverkehrsteilnehmer steht mit einem Bein im Gerichtssaal, denn entsprechend vielfältig sind die Bereiche des Verkehrsrechts. Sie umfassen zum Beispiel das Verkehrsstrafrecht mit dem bekannten Verkehrstraftaten wie Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Weiterhin ist das Versicherungsrecht untrennbar mit dem Verkehrsrecht verbunden, wenn sich aus einem Verkehrsunfall versicherungsrechtliche Folgen ergeben. Bei dem Bußgeldrecht dreht sich alles um Bußgelder für im Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße, Punkten und Fahrverboten belegt sind. Zentraler Bereich ist das Schadenersatzrecht welches die Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen z.B. auf Ersatz von Reparaturkosten, Mietwagenkosten bis hin zu oft hohen Ansprüchen auf Schmerzensgeld umfasst. Bei uns finden Sie Fachanwälte, die auf diesem komplexen Gebiet spezialisiert arbeiten, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.