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Nichts ist so wegbegleitend und wichtig, wie unsere tägliche Arbeit.

Sie sichert den Arbeitnehmern die grundlegendsten Bedürfnisse und sorgt bestenfalls dafür, dass wir uns über diese Grundbedürfnisse hinaus ein Mehr oder Weniger an Luxus leisten können. Dem Arbeitgeber hingegen sichert die Arbeitskraft seiner Angestellten im besten Fall wirtschaftlichen Erfolg und entsprechende Gewinne. Juristisch gesehen ist der Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag. Ein Vertrag besteht immer aus Angebot und Annahme. Angeboten wird eine Arbeitsleistung, welche von dem Arbeitgeber angenommen wird. Als Gegenleistung hierfür zahlt der Arbeitgeber ein vereinbartes Entgelt. Im Prinzip nichts anderes als ein modernes Tauschgeschäft. Tritt aber eine Störung im Rahmen dieser vertraglichen Abwicklung auf, ist nicht selten schnelle Hilfe gefragt.

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, es gibt eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen, die sich mit dem Arbeitsrecht befassen. Am grundlegendsten sind die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie regeln die Entstehung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus gibt es aber unzählige Sondervorschriften, welche beispielsweise den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers (BUrlG), die Arbeitszeiten (ArbZG), das arbeitsgerichtliche Verfahren (ArbGG) oder den Kündigungsschutz im Allgemeinen (KSchG) oder bei Schwangeren (MuSchG) regeln. Darüber hinaus sind für Arbeitgeber oder Betriebsräte die Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts von grundlegender Bedeutung. Hier sei insbesondere auf das Betriebsverfassungsgesetz verwiesen. Wie viel darf der Betriebsrat im Betrieb mitbestimmen? Welche Rechte hat der Unternehmer und welche die Belegschaft?

Nicht selten verstößt eine der Vertragsparteien aus Unwissen oder sogar absichtlich gegen diese Vorschriften. Nun ist schnelle und kompetente Hilfe gefragt, weil es im Arbeitsrecht eine Vielzahl von Fristen zu beachten gilt, die im Vergleich zum übrigen Zivilrecht sehr kurz ausfallen. Die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage z.B. beträgt gerade einmal 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

Wir vertreten Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts, welche insbesondere die folgenden Bereiche umfassen und gleichermaßen für Arbeitnehmer, wie Arbeitgeber gelten:

  • Kündigung und Kündigungsschutz im Allgemeinen und nach besonderen Vorschriften (z.B. MuSchG)
  • Vertragsprüfung- und gestaltung
  • Vergütung
  • Urlaubs- und Überstundenregelungen
  • Tarifvertrag
  • Abmahnungen
  • Abfindung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Fragen rund um den Betriebsrat
  • Arbeitskampfrecht
  • Schlichtungsstellen
  • Mitbestimmung im Betrieb
  • Zeugnisfragen

Wir unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, nehmen für Sie Gerichtstermine wahr oder führen die Verhandlungen bei Schlichtungsstellen. Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an, bevor es zu spät ist.

Ihr RA Felix Rösser – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihr Team für Arbeitsrecht

Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen für dieses Rechtsgebiet unter den unten genannten Kontaktinformationen zur Verfügung.

RA Felix Rösser, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: + 49 (0) 531 – 388 14 14
Telefax: + 49 (0) 531 – 388 14 10
E-Mail: info@bs-law.de