BAURECHT = SCHUTZ

Das Sprichwort „Das erste Haus baust Du für deinen Feind, das zweite für deinen Freund und das dritte für Dich“ ist natürlich überspitzt, hat aber einen wahren Kern. Das eigene Heim ist essenzieller Wunsch und für viele DIE Investition des Lebens. Umso wichtiger ist daher vor Baubeginn die Vereinbarung klarer vertraglicher Regelungen, während der Bauphase eine Überwachung und Dokumentation, bei der Abnahme eine genaue Prüfung und vollständige Aufnahme von Mängelvorbehalten und nach Fertigstellung ein durchdachte Durchsetzung von Mängelansprüchen bzw. Durchsetzung von Vergütungsansprüchen.

In unserem Fachbereich Baurecht vertreten Herr RA Thomas Kindel, LL.M. (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) und Herr RA Thorsten Schumacher (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) seit Jahren bundesweit die rechtlichen Interessen mittelständischer Auftragnehmer, Generalunternehmer, Bauträger sowie privater Auftraggeber und sorgen in jeder Phase des Baus dafür, dass diese Sicherheit gewahrt bleibt.

Pri­va­tes Baurecht

  • Durchsetzung von Werklohnansprüchen auf Seiten des Auftragnehmers
  • Durchsetzung von Mängelgewährleistungsrechten auf Seiten des Auftraggebers
  • Prüfung von Bauverträgen
  • Begleitung von Bauvorhaben bis zur Fertigstellungsreife / Ab­nah­me
  • Be­glei­tung von Be­gut­ach­tun­gen und Be­weis­si­che­rungs­ver­fah­ren
  • Ver­tre­tung in Schlich­tungs- und Klageverfahren

Architektenrecht

  • Durchsetzung von Honoraransprüchen auf Seiten des Ar­chi­tek­ten
  • Prü­fung von Ar­chi­tek­ten­ver­trä­gen
  • Prüfung von Mängelrechten auf Seiten des Bau­herrn

Ihre Ansprechpartner

Thomas Kindel, LL.M.

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für IT-Recht in Braunschweig

Thorsten Schumacher

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Familienrecht