VERKEHRSUNFALL? WIR HELFEN.
Es hat gekracht und das bereitet Ihnen Kopfzerbrechen. Ihr schönes Auto ist beschädigt, oder schlimmer noch: Der Dienstwagen oder das Auto der Eltern. 1000 Fragen rauben Ihnen den Schlaf:
- Wie verhalte ich mich richtig am Unfallort?
- Was passiert, wenn die Polizei eingeschaltet wurde?
- Wie lange kann ich mein Auto nicht reparieren lassen?
- Bekomme ich alles ersetzt?
- Was steht mir alles zu?
- Handelt die Versicherung oder die Werkstatt in meinem Interesse?
Wenn dann noch die Versicherung gar nicht oder nur sehr zögerlich zahlt, oder der Unfallgegner plötzlich Ihnen die Schuld zuschieben will, steigt der Stresspegel noch mehr. Seien Sie beruhigt: Wir regeln das für Sie ‑ professionell ‑ unabhängig ‑ zügig. Lassen Sie sich jetzt ohne Risiko beraten.
Ihre Vorteile
- Jahrzehntelange Erfahrung und Verhandlungsgeschick
- auf Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwälte
- über viele Jahre gewachsene Beziehungen zu Schadenregulierern, Sachverständigen und Behörden
Bei einem Verkehrsunfall in Braunschweig und Umgebung, aber auch bundesweit und in Fällen mit Auslandsberührung ergeben sich in unserer langjährigen Praxis häufig dieselben Konstellationen:
Geschädigte, die nach einem Unfall ihre Ansprüche in Eigenregie geltend gemacht haben, bekommen im Laufe der Unfallabwicklung plötzlich Ärger mit dem Versicherer, dem Unfallgegner oder anderen Beteiligten wegen noch verbleibenden Forderungen ‑ teilweise kennt er diese gar nicht (Mietwagen Nutzungsausfall, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwerte, beschädigte Gegenstände, Mehrwertsteuer, Nebenkosten, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Haushaltsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Erwerbsschaden).
Der gegnerische Versicherer, der zunächst zügige Regulierung zugesagt hat, kürzt oder verweigert plötzlich Schadenpositionen, worauf dann erst der Fachanwalt ‑ meist zu spät ‑ zu Rate gezogen wird. Mitunter verweist der gegnerische Versicherer auf billigere Reparaturwerkstätten, die Rechnung einer Fachwerkstatt wird gekürzt. Dies muss man sich jedoch nicht gefallen lassen: Der Bundesgerichtshof hat hier zugunsten der Geschädigten entschieden.
Derjenige, der unverzüglich nach einem Unfall den erfahrenen Fachanwalt mit der Abwicklung der Unfallangelegenheit betraut, spart Zeit und Ärger und profitiert auch noch davon. Der Anwalt hält alle Fäden in der Hand, klärt Sie auf, was zu tun ist und vermeidet Fehler, die später für Sie teuer werden können. So besteht die Gefahr, dass Sie beispielsweise auch bei einem unverschuldeten Unfall auf den gesamten Mietwagenkosten sitzen bleiben, wenn Sie ihren Schaden nicht reparieren lassen oder wenn Sie über ein Zweitfahrzeug verfügen oder auch zu wenige Kilometer fahren. Bei Personenschäden ist der Geschädigte generell überfordert und verschenkt unnötig Geld.
Daher ein guter Rat: Vertrauen Sie nur dem unabhängigen Profi, denn dieser sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche angemessen reguliert werden. Eine Studie des Deutschen AnwaltVereins belegt: Fachanwälte holen mehr für Sie raus. Fragen Sie sich: Bei wem sind Ihre Ansprüche besser aufgehoben ‑ beim KFZ Meister Ihrer Werkstatt, dem Mitarbeiter des Abschleppunternehmens oder einer Mietwagenfirma, dem Sachbearbeiter des gegnerischen Versicherers ‑ oder Ihrem unabhängigen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit 2 juristischen Staatsexamen, gesonderter Fachanwaltsausbildung und mehr als 30 Jahren Berufserfahrung?
Um Ihnen einen Eindruck zu verschaffen, welche Ansprüche im Falle eines Unfalls vom Geschädigten geltend gemacht werden können, empfehlen wir Ihnen an dieser Stelle unseren Artikel .
Unfall
Dass man nach einem Unfall nicht warten soll, bis der Fachanwalt beauftragt wird, zeigt unser folgender Fall, der in dieser Art häufiger vorkommt. Obwohl unser Mandant die von uns veröffentlichen Zeitungsartikel („Unfallabwicklung professionell“ von Dr. Pfennig in der Neuen Braunschweiger Zeitung) regelmäßig liest, ist er nach einem Verkehrsunfall nicht sofort zum Anwalt gegangen, da die Schuldfrage seiner Meinung nach klar war, da brauche man keinen Anwalt. Auch hat der gegnerische Versicherer sich sofort bei ihm gemeldet und eine unkomplizierte Unfallabwicklung angekündigt. Von dort wurde auch sofort ein Gutachter gesandt und ein Mietwagen angeboten.
Als der Mandant dann den Schaden fiktiv abrechnen wollte (Auszahlung der Netto Reparaturkosten) erlebte er sein blaues Wunder, da der freundliche Versicherer plötzlich erhebliche Abzüge von den Reparaturkosten vorgenommen hat. Erst dann ist der Mandant zu uns gekommen, da er sich sehr geärgert hat über das Verhalten des Versicherers. Es ist aber leider die Regel, dass neben der Frage der Haftung insbesondere die Begleichung des Gesamtschadens regelmäßig Probleme bereitet, ein Laie ist dem gegnerischen Versicherer hilflos ausgeliefert.
Wir haben nach Mandatierung von dort die gekürzten Reparaturkosten aufgrund von Spezialwissen nachgefordert, da die vorgenommenen Abzüge aufgrund der einschlägigen BGH Rechtsprechung rechtswidrig waren und weiter haben wir für den Mandanten auch noch eine merkantile Wertminderung nachberechnet und auch beitreiben können, die der vom Versicherer geschickte Gutachter pauschal in seinem Gutachten verneint hat. Letztlich haben wir dann auch noch nach der vom Mandanten selbst durchgeführten Reparatur auch noch Nutzungsausfall nachverhandeln können, und zwar nicht nur für die Reparaturdauer selbst, sondern auch für die Zeit bis zur Erstellung des Gutachtens, da das Fahrzeug nicht verkehrssicher war.
Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, jedwede Unfallabwicklung ohne Zögern in professionelle Hände zu legen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hat das Spezialwissen, die Unfallabwicklung geht zügiger, erspart den Geschädigten erhebliche Arbeit und zahlt sich für sie auch regelmäßig finanziell aus. Häufig klären wir bei der Unfallabwicklung eventuell vorliegende Unstimmigkeiten mit der Sachbearbeitung dann erfolgreich eine Etage höher auf Gruppen- und Abteilungsleiter Ebene. Auch das vermeidet Verzögerungen.
Auch nachfolgender Fall zeigt, dass die Beauftragung eines Profis bei Verkehrsunfällen unabdingbar ist. Diesem Mandanten ist jemand in seinen ordnungsgemäß geparkten Wagen gefahren und hat diesen erheblich beschädigt. Der Unfallverursacher war danach flüchtig.
Wir haben nach unserer Beauftragung sofort mit der den Unfall aufnehmenden Polizei (mit der wir gut zusammenarbeiten) Kontakt aufgenommen und konnten von dort über den flüchtigen Fahrer und dessen Fahrzeug notwendige Informationen sowie dessen Haftpflichtversicherer in Erfahrung bringen (es gab glücklicherweise Zeugen) und haben zügig die Haftung dem Grund nach von dem Versicherer erwirkt. Das war möglich, da wir von der Polizei sehr schnell per Email die Unfallaufnahme erhalten (die nur der Anwalt erhält) und diese an den Versicherer sofort per Mail weitergeleitet haben.
Der von uns beauftragte unabhängige Gutachter hat einen Totalschaden festgestellt, dessen Abwicklung aufgrund der Finanzierung des Fahrzeugs aufwendig war. Wir haben von der Bank zügig die Freigabe und Herausgabe des KFZ Briefes erwirken können, der für die Verwertung des Restwertes erforderlich war. Weiter konnten wir auch bezüglich des noch laufenden Restkredites mit der Bank dessen Ablösung nachverhandeln und auch dadurch entstehende Folgekosten dem gegnerischen Versicherer auferlegen. Auch bezüglich später vom Versicherer erfolgten Kürzung von Standgeld- und Abschleppkosten haben wir erfolgreich für unseren Mandanten nachverhandelt. Letztlich hat der hiesige Gutachter eine ausreichend lange Wiederbeschaffungsdauer festgelegt, dass unser Mandant keine Verluste hinsichtlich von Ausfallzeiten hinnehmen musste (Nutzungsausfall).
Dieser Fall zeigt, dass der Teufel oft nicht in der Frage der Haftung, sondern in der Abwicklung der Folgen steckt. Der Laie, der sich selbst vertritt, ist regelmäßig überfordert und kann negative Folgen oft nicht abschätzen.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Christian Pfennig
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Thorsten Schumacher
Fachanwalt für Verkehrsrecht