VERKEHRSUNFALL? WIR HELFEN.

Es hat gekracht und das bereitet Ihnen Kopfzerbrechen. Ihr schönes Auto ist beschädigt, oder schlimmer noch: Der Dienstwagen oder das Auto der Eltern. 1000 Fragen rauben Ih­nen den Schlaf:

  • Wie verhalte ich mich richtig am Unfallort?
  • Was passiert, wenn die Polizei eingeschaltet wurde?
  • Wie lange kann ich mein Auto nicht reparieren lassen?
  • Bekomme ich alles ersetzt?
  • Was steht mir alles zu?
  • Handelt die Versicherung oder die Werkstatt in meinem Interesse?

Wenn dann noch die Versicherung gar nicht oder nur sehr zögerlich zahlt, oder der Un­fall­geg­ner plötzlich Ihnen die Schuld zuschieben will, steigt der Stresspegel noch mehr. Seien Sie beruhigt: Wir regeln das für Sie ‑ professionell ‑ unabhängig ‑ zügig. Lassen Sie sich jetzt ohne Risiko beraten.

Ihre Vorteile

  • Jahrzehntelange Erfahrung und Verhandlungsgeschick
  • auf Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwälte
  • über viele Jahre gewachsene Beziehungen zu Schadenregulierern, Sach­ver­stän­di­gen und Behörden
Erfahren Sie mehr

Bei einem Verkehrsunfall in Braunschweig und Umgebung, aber auch bundesweit und in Fäl­len mit Auslandsberührung ergeben sich in unserer langjährigen Praxis häufig die­sel­ben Konstellationen:

Geschädigte, die nach einem Unfall ihre Ansprüche in Eigenregie geltend gemacht haben, be­kom­men im Laufe der Unfallabwicklung plötzlich Ärger mit dem Versicherer, dem Unfallgegner oder an­de­ren Beteiligten wegen noch verbleibenden Forderungen ‑ teilweise kennt er diese gar nicht (Miet­wa­gen Nutzungsausfall, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwerte, beschädigte Ge­gen­stän­de, Mehrwertsteuer, Nebenkosten, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Haus­halts­scha­den, vermehrte Bedürfnisse, Erwerbsschaden).

Der gegnerische Versicherer, der zunächst zügige Regulierung zugesagt hat, kürzt oder ver­wei­gert plötzlich Schadenpositionen, worauf dann erst der Fachanwalt ‑ meist zu spät ‑ zu Rate ge­zo­gen wird. Mitunter verweist der gegnerische Versicherer auf billigere Reparaturwerkstätten, die Rech­nung einer Fachwerkstatt wird gekürzt. Dies muss man sich jedoch nicht gefallen lassen: Der Bun­des­ge­richts­hof hat hier zugunsten der Geschädigten entschieden.

Derjenige, der unverzüglich nach einem Unfall den erfahrenen Fachanwalt mit der Abwicklung der Un­fall­an­ge­le­gen­heit betraut, spart Zeit und Ärger und profitiert auch noch davon. Der Anwalt hält al­le Fäden in der Hand, klärt Sie auf, was zu tun ist und vermeidet Fehler, die später für Sie teuer wer­den können. So besteht die Gefahr, dass Sie beispielsweise auch bei einem unverschuldeten Un­fall auf den gesamten Mietwagenkosten sitzen bleiben, wenn Sie ihren Schaden nicht re­pa­rie­ren lassen oder wenn Sie über ein Zweitfahrzeug verfügen oder auch zu wenige Kilometer fahren. Bei Personenschäden ist der Geschädigte generell überfordert und verschenkt unnötig Geld.

Daher ein guter Rat: Vertrauen Sie nur dem unabhängigen Profi, denn dieser sorgt dafür, dass Ih­re Ansprüche angemessen reguliert werden. Eine Studie des Deutschen AnwaltVereins belegt: Fach­an­wäl­te holen mehr für Sie raus. Fragen Sie sich: Bei wem sind Ihre Ansprüche besser auf­ge­ho­ben ‑ beim KFZ Meister Ihrer Werkstatt, dem Mitarbeiter des Abschleppunternehmens oder ei­ner Mietwagenfirma, dem Sachbearbeiter des gegnerischen Versicherers ‑ oder Ihrem un­ab­hän­gi­gen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit 2 juristischen Staatsexamen, gesonderter Fach­an­walt­saus­bil­dung und mehr als 30 Jahren Berufserfahrung?

Um Ihnen einen Eindruck zu verschaffen, welche Ansprüche im Falle eines Unfalls vom Ge­schä­dig­ten geltend gemacht werden  können, empfehlen wir Ihnen an dieser Stelle unseren Artikel .

Häufig gestellte Fragen
Fallstudien

Unfall

Dass man nach einem Unfall nicht warten soll, bis der Fachanwalt beauftragt wird, zeigt unser fol­gen­der Fall, der in dieser Art häufiger vorkommt. Obwohl unser Mandant die von uns ver­öf­fent­li­chen Zeit­ungs­ar­ti­kel („Un­fal­lab­wick­lung pro­fes­sio­nell“ von Dr. Pfen­nig in der Neuen Braun­schwei­ger Zeitung) re­gel­mä­ßig liest, ist er nach ei­nem Verkehrsunfall nicht sofort zum Anwalt gegangen, da die Schuldfrage seiner Meinung nach klar war, da brauche man keinen Anwalt. Auch hat der geg­ne­ri­sche Versicherer sich sofort bei ihm gemeldet und eine unkomplizierte Un­fal­lab­wick­lung an­ge­kün­digt. Von dort wur­de auch so­fort ein Gutachter gesandt und ein Mietwagen an­ge­bo­ten.

Als der Mandant dann den Schaden fik­tiv abrechnen wollte (Auszahlung der Netto Re­pa­ra­turkosten) erlebte er sein blau­es Wunder, da der freundliche Versicherer plötzlich erhebliche Ab­zü­ge von den Re­pa­ra­tur­ko­sten vor­ge­nom­men hat. Erst dann ist der Mandant zu uns gekommen, da er sich sehr geärgert hat über das Verhalten des Versicherers. Es ist aber leider die Regel, dass neben der Frage der Haftung ins­be­son­de­re die Begleichung des Ge­samt­scha­dens re­gel­mä­ßig Probleme bereitet, ein Laie ist dem gegnerischen Versicherer hilflos ausgeliefert.

Wir ha­ben nach Mandatierung von dort die gekürzten Re­pa­ra­tur­ko­sten aufgrund von Spe­zi­al­wis­sen nachgefordert, da die vorgenommenen Abzüge auf­grund der einschlägigen BGH Recht­spre­chung rechtswidrig waren und wei­ter ha­ben wir für den Mandanten auch noch eine merkantile Wert­min­de­rung nachberechnet und auch bei­trei­ben können, die der vom Ver­si­che­rer ge­schick­te Gut­ach­ter pauschal in seinem Gutachten ver­neint hat. Letztlich ha­ben wir dann auch noch nach der vom Mandanten selbst durchgeführten Re­pa­ra­tur auch noch Nut­zungs­aus­fall nachverhandeln kön­nen, und zwar nicht nur für die Re­pa­ra­tur­dau­er selbst, sondern auch für die Zeit bis zur Er­stel­lung des Gut­ach­tens, da das Fahrzeug nicht verkehrssicher war.

Dieser Fall zeigt deut­lich, wie wichtig es ist, jed­we­de Unfallab­wick­lung ohne Zögern in pro­fes­sio­nel­le Hände zu legen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hat das Spezialwissen, die Un­fal­lab­wick­lung geht zügiger, erspart den Geschädigten erhebliche Arbeit und zahlt sich für sie auch re­gel­mä­ßig finanziell aus. Häufig klären wir bei der Unfallabwicklung eventuell vorliegende Un­stim­mig­kei­ten mit der Sachbearbeitung dann erfolgreich eine Etage höher auf Gruppen- und Abteilungsleiter Ebe­ne. Auch das vermeidet Verzögerungen.

Auch nachfolgender Fall zeigt, dass die Beauftragung eines Profis bei Verkehrsunfällen un­ab­ding­bar ist. Diesem Man­dan­ten ist jemand in seinen ordnungsgemäß geparkten Wagen gefahren und hat diesen erheblich be­schä­digt. Der Unfallverursacher war danach flüchtig.

Wir haben nach un­se­rer Beauftragung sofort mit der den Unfall auf­neh­men­den Polizei (mit der wir gut zusammenarbeiten) Kontakt aufgenommen und konn­ten von dort über den flüchtigen Fahrer und des­sen Fahrzeug notwendige Informationen sowie dessen Haftpflichtver­si­che­rer in Erfahrung brin­gen (es gab glücklicherweise Zeugen) und haben zügig die Haftung dem Grund nach von dem Ver­si­che­rer erwirkt. Das war möglich, da wir von der Polizei sehr schnell per Email die Un­fall­auf­nah­me erhalten (die nur der Anwalt erhält) und diese an den Versicherer sofort per Mail wei­ter­ge­lei­tet ha­ben.

Der von uns beauftragte unabhängige Gutachter hat einen Totalschaden festgestellt, des­sen Ab­wick­lung aufgrund der Finanzierung des Fahrzeugs aufwendig war. Wir haben von der Bank zügig die Frei­ga­be und Herausgabe des KFZ Briefes erwirken können, der für die Verwertung des Rest­wer­tes er­for­der­lich war. Weiter konnten wir auch bezüglich des noch laufenden Restkredites mit der Bank dessen Ablösung nachverhandeln und auch dadurch ent­ste­hen­de Folgekosten dem geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rer auferlegen. Auch bezüglich später vom Versicherer erfolgten Kürzung von Stand­geld- und Ab­schlepp­ko­sten haben wir erfolgreich für unseren Mandanten nach­ver­han­delt. Letzt­lich hat der hiesige Gutachter eine ausreichend lange Wie­der­be­schaf­fungs­dau­er festgelegt, dass unser Man­dant kei­ne Verluste hinsichtlich von Ausfallzeiten hinnehmen mus­ste (Nut­zungs­aus­fall).

Dieser Fall zeigt, dass der Teufel oft nicht in der Frage der Haftung, sondern in der Abwicklung der Fol­gen steckt. Der Laie, der sich selbst vertritt, ist regelmäßig überfordert und kann negative Fol­gen oft nicht abschätzen.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Christian Pfennig

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Thorsten Schumacher

Fachanwalt für Verkehrsrecht