Schmerzensgeld = Respekt
Geld bringt Ihnen nach einer schweren unverschuldeten Verletzung nicht unmittelbar Ihre Gesundheit zurück – aber Ihre wirtschaftliche Lage verbessert sich durch eine erhebliche Summe deutlich. Wäre es nicht schlimm, wenn zu dem erlittenen Schaden noch ein wirtschaftlicher Engpass käme? Dies zu vermeiden sehen wir als unsere Aufgabe. Leider konnten wir dabei häufig beobachten, dass Versicherer und Gegner unschuldig Verletzten nicht den erforderlichen Respekt entgegenbringen, sondern das Verfahren in die Länge ziehen, um sie dann mit viel zu geringen Zahlungen abzuspeisen.
Mit Dr. Pfennig findet der Versicherer einen äußerst erfahrenen Verhandlungsgegner, der ausschließlich Ihre individuellen Interessen vertritt, denn Sie sind kein Fall, den man aus irgendeiner Tabelle herausliest, sondern haben Anspruch darauf, dass Ihre ganz individuelle Situation Gehör findet, respektiert und angemessen finanziell kompensiert wird. Dafür stehen wir nach einem Verkehrsunfall in Braunschweig und Umgebung, in Niedersachsen und bundesweit an Ihrer Seite!
Dr. Pfennig ist mittlerweile seit über drei Dekaden als Spezialist im Bereich des Schmerzensgeldrechts erfolgreich für seine Mandanten als Verhandler tätig. Insbesondere bei erheblichen Verletzungen und damit hohen Schmerzensgeldforderungen erzielt Dr. Pfennig durch Spezialwissen, besondere Hartnäckigkeit und Ausdauer in Verhandlungen mit Versicherern oft außerordentliche Ergebnisse, die die Erwartungen seiner Mandanten häufig übertreffen.
Bei gravierenderen Verletzungen wird vom Versicherer oft eine Abfindungserklärung angeboten. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Einigung zwischen Schädiger und Geschädigtem über eine pauschale, endgültige Abgeltung von Verletzungen bzw. Verletzungsfolgen. Hierbei ist äußerste Vorsicht geboten, da sich der Geschädigte durch die Annahme des Angebotes weitere Ansprüche abschneidet und sich auch zum Nachteil Dritter (u.a. Arbeitgeber/Privatkrankenversicherer) einigen kann. Es besteht die Möglichkeit einer Teilabfindung und die Vereinbarung von Vorbehalten für weitere Ansprüche – das ist alles individuell verhandelbar.
Unser Angebot an Sie bei einer einem vorliegenden Abfindungsangebot eines Versicherers:
- Sie schicken uns das Abfindungsangebot des Versicherers sowie Ihre ärztlichen Diagnosen (Arztberichte) per E-Mail.
- Sie erhalten von Dr. Pfennig eine für Sie kostenlose Experteneinschätzung, ob das vom Versicherer unterbreitete Angebot „fair“ ist oder nicht. Im letztgenannten Fall verständigt sich Dr. Pfennig mit Ihnen einvernehmlich über weitere erforderliche Schritte.
Schmerzensgeld
Wenn ein Unfall mit Personenschaden verbunden ist, ist der Laie in jedem Fall gut beraten den Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Wenn der gegnerische Versicherer dem Verletzen einen Abfindungsvertrag mit einer Abfindungssumme vorlegt, kann der Geschädigte, der sich selbst vertritt, regelmäßig nicht dessen Folgen überblicken. Manchmal erscheint es verlockend, die angebotene Summe zu akzeptieren, aber Hand aufs Herz, da ist doch regelmäßig mehr machbar.
Wir haben Mandanten, die an uns mit einer solchen Abfindungserklärung herangetreten sind, mit der Frage, was davon zu halten sei. Wir nehmen zunächst eine erste (unverbindliche) Prüfung vor und steigen erst dann in den Fall ein, wenn die angebotene Summe zu niedrig bemessen ist und/oder auch die Rechtsfolgen eines Abfindungsvertrages von dem Geschädigten nicht überblickt werden. Man kann sich nämlich auch zum Nachteil Dritter (z.B. Arbeitgeber wegen Lohnausfall oder auch privater Krankenversicherer) vergleichen. Das kann dann unangenehme und teure Folgen haben.
Mandanten haben uns auch berichtet, dass Versicherer sie „unter Druck“ gesetzt hätten, wenn sie dort mitteilten, einen Anwalt hinzuziehen zu wollen. Da sollen Bemerkungen gefallen sein, dass das Angebot nur für den Fall gelte, dass kein Anwalt eingeschaltet werde, andernfalls würde das Angebot zurückgezogen werden.
Das sollte aber niemanden abhalten, sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen, denn ein Personenschaden ist regelmäßig mit vielen komplexen Folgen verbunden, die der Laie gar nicht überblicken kann und zudem hat er auch keine Erfahrung, ob die angebotene Summe angemessen ist, zumal auch vielen gar nicht bekannt ist, dass neben Schmerzensgeld auch ein sog. Haushaltsführungsschaden regelmäßig zu ersetzen ist, dessen Berechnung komplex ist. Auch vermehrte Bedürfnisse sind beachtlich. Das wird häufig vergessen.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verhandelt in Augenhöhe mit dem Versicherer und vereinbart neben einer angemessenen Abfindungszahlungen auch im erforderlichen Fall von dem Versicherer abzugebende Vorbehalte für eventuelle Spätschäden, die mit der Wirkung eines Feststellungsurteils dann 30 Jahre Bestand haben. Wir haben Abfindungsangebote, die uns vor unserer Beauftragung vorgelegt wurden, auf ein mehrfaches der angebotenen Summe nachverhandelt.
Ein besonderer Fall, mit dem wir beauftragt wurden, war nachfolgender. Eine Mandantin suchte uns auf nach einem Verkehrsunfall, der bereits über 20 Jahre zurück lag. Sie ist auf ihrem Fahrrad von einem LKW angefahren und dabei verletzt worden. Es handelte sich nicht um Schwerstverletzungen, aber die ärztlichen Behandlungen haben sich über lange Jahre hingezogen.
Die Geschädigte wurde über Jahre anwaltlich vertreten, der Kollege beabsichtigte aber, in den Ruhestand zu gehen und empfahl ihr deshalb einen anderen Anwalt mit der Abwicklung zu beauftragen. Wir haben den Fall dann von der Geschädigten übertragen bekommen. Bis dahin hatte unsere Mandantin noch keine Zahlung auf Schmerzensgeld erhalten, lediglich ein Abfindungsangebot über 47.000,00 € lag auf dem Tisch.
Wir stellten nach Mandatsübernahme und Auswertung aller vorliegenden Informationen fest, dass die Ansprüche unserer Mandantin zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt waren. Wir konnten in Verhandlungen mit dem Versicherer aber erreichen, dass dieser sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen wollte. Danach haben wir dann den gesamten Fall neu aufbereitet und neben einer Schmerzensgeldforderung u.a. auch einen lebenslangen Haushaltsführungsschaden nachberechnet, was bis dato noch nicht erfolgt war.
Im Ergebnis haben wir dann mit dem Versicherer das von Ihm früher angebotene Abfindungsangebot von 47.000,00 € dann auf einen Betrag in Höhe von 200.000,00 € nachverhandelt. Das Präsentieren dieses von uns erwirkten Ergebnisses persönlich an unsere Mandantin war einer der bewegenden emotionalen Momente, der unseren Beruf so schön macht, da wir an der Freude unserer Mandantin teilhaben durften auch dass nun eine jahrelange Odyssee für sie so erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Christian Pfennig
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Thorsten Schumacher
Fachanwalt für Verkehrsrecht