27. April 2020
Mit dem 28.04.2020 tritt die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung und damit insbesondere eine Reihe an erhöhten Bußgeldern in Kraft . Für alle Teilnehmer am Straßenverkehr bedeutet dies, dass schon bei teilweise deutlich geringeren Verstößen gleichzeitig merkbar erhöhte Bußgelder und sogar Fahrverbote drohen.