Mit dem 28.04.2020 tritt die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung und damit insbesondere eine Reihe an erhöhten Bußgeldern in Kraft . Für alle Teilnehmer am Straßenverkehr bedeutet dies, dass schon bei teilweise deutlich geringeren Verstößen gleichzeitig merkbar erhöhte Bußgelder und sogar Fahrverbote drohen.
Nahezu 95 % aller Verkehrsunfälle lassen Geschädigte ohne Anwalt vom gegnerischen Versicherer abrechnen, dies vor dem Hintergrund, dass die Abwicklung von Unfällen Zeitaufwand, Papierkrieg und mitunter auch vermeidbaren Ärger verursachen.
Im Kaskoversicherungsrecht ist § 61 VVG Versicherungsvertragsgesetz (Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt.) ....