Auftragnehmer haben auch nach Kündigung des Bauvertrages Anspruch auf Sicherheitsleistung
Ein Auftragnehmer hat nach der aufgrund des Forderungssicherungsgesetzes seit dem 01.01.2009 geltenden Vorschrift des § 648a Abs.1 BGB Anspruch auf Sicherheitsleistung, den er erforderlichenfalls per Klage durchsetzen kann. In einer